Beratung

Die Beratung ist der Erstkontakt mit dem Lebewesen Baum, die sogenannte Baumansprache. Im Spannungsfeld von urbanen Gebieten gilt es dem Baum gerecht zu werden und Lösungen zu bestehenden Problem zu finden. Hierbei helfen wir Ihnen die passende Maßnahme für Ihren Baum zu ermitteln und die notwendige Leistung ausschreibungs- und fachgerecht passend zu formulieren.


"Ein Charakter ist wie ein Baum und der gute Ruf wie sein Schatten."

Abraham Lincoln



Verkehrssicherheit

 Verkehrssicherheit bedeutet das vom Baum keine Gefahr für Dritte ausgeht. Dies leitet sich aus $823 Abs. 1 BGB ab. Hierzu dient der Nachweis das ein Baum regelmäßig kontrolliert wird. Die Verkehrssicherheit ist bedingt durch eine Verkehrssicherheitserwartung. So kann ein unzugänglicher Grundstücksanteil trotz Baumbestand nur eine geringe Verkehrssicherheitserwartung, während ein Baum auf einem Kinderspielplatz eine hohe Verkehrssicherheitserwartung besitzt. Die Verkehrssicherheit wird im Rahmen einer Baumkontrolle bestimmt und setzt sich aus der Standsicherheit (z.B. Windwurf) und Bruchsicherheit (z.B. Totholz) zusammen. Art, Ergebnis und Zeitpunkt einer Baumkontrolle sollten zur Beweiskraft zyklisch dokumentiert werden.

 

Baumkontrolle warum, wie und wozu!

Bei der Baumkontrolle wird der Baum rein visuell vom Boden aus besichtigt, d.h. eine sogenannte fachliche Inaugenscheinnahme als eine "Baumansprache", ähnlich der Anamnese des Mediziners durchgeführt.
Es werden daher alle dendrologischen Baumdaten und eventuell vorhandene sichtbaren Defekte aufgenommen und bewertet.
Sind einzelne Organe z.B. der Stamm aufgrund von Fremdbewuchs nicht sichtbar, ist eine abschließende Beurteilung nicht möglich. Gleiches gilt für visuelle Defekte, die zwar sichtbar, aber nicht abschließend beurteilbar sind.

Wie oft ist eine Baumkontrolle durchzuführen?

Die Fachwelt FLL (Baumkontrollrichtlinie, Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.) legt ein individuell differenziertes Baumkontrollintervall, je nach Altersphase, der Sicherheitserwartung und Zustand, fest. Im Regelfall ist dies, bei einem nicht vor geschädigten Baum in der Reifephase ein jährliches Regelkontrollintervall, welches im Wechsel im belaubten bzw. unbelaubten Zustand auszuführen ist. Über die Erkentnisse ist ein Nachweis zu führen. Der Baumkontrolleur legt, auf Grundlage der Ergebnisse, ein neues Regelkontrollintervall für die nächste Kontrolle fest. Bleiben nach der Regelkontrolle Zweifel an der Verkehrssicherheit oder dem Umfang der Maßnahmen ist eine eingehende Untersuchung durch eine Fachkraft durchzuführen. Bei besonderen Entwicklungen z.B. auftretenden Pilzfruchtkörpern oder Starkwinderegnissen, kann eine Zusatzkontrolle notwendig sein.


Sprechen Sie uns an, gerne beraten wir Sie fachlich kompentent vor Ort, um gemeinsam zu ermitteln, was das Beste für Ihren Baum ist.